Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Meyer-Rahe berät und vertritt überwiegend Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung, insbesondere im Fall umfangreicher Personal- und Sanierungsmaßnahmen. Dies betrifft Arbeitsverträge, Arbeitszeitmodelle, Auseinandersetzungen mit Betriebsräten, Compliance, HR-Audits, Fragen der Vergütung, Kündigungen etc. 

Weiterhin ist er auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Hier berät Dr. Meyer-Rahe Ärzte beim Kauf und Verkauf von Praxen, in gesellschaftlichen Fragen etc.

Dr. Meyer-Rahe ist Partner der Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Osnabrück und absolvierte dort eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Er ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig, seit 2002 in der Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer. Im Jahre 2004 erwarb er den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht, im Jahre 2011 den des Fachanwalts für Medizinrecht.

Dr. Meyer-Rahe ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Er ist zudem in folgenden Funktionen tätig:

  • Präsident des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Land Nordrhein Westfalen
  • Vorsitzender des Anwaltvereins Bielefeld
  • Lehrbeauftragter der Universität Bielefeld

Sekretariat

Frau Bakim

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Dr. Christoph Meyer-Rahe

 huelya.bakim(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-48


Kontakt

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